Wenn du wegen deines Kindes eine Zeit lang weniger arbeitest oder ganz pausierst, sammelst du in dieser Phase weniger Rentenpunkte. Deine spätere Rente fällt deshalb niedriger aus als bei durchgängiger Vollzeit.
Der Staat gleicht das für die ersten Jahre nach der Geburt teilweise aus. Du bekommst Rentenpunkte gutgeschrieben, ungefähr so, als hättest du in dieser Zeit durchschnittlich verdient. Das passiert nicht von allein. Du musst die Zeiten bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen, mit dem Formular V0800. Erst dann stehen sie auf deinem Rentenkonto.[1]
Dieselbe Hilfe läuft unter zwei Namen. Mal liest du „Mütterrente“, mal „Kindererziehungszeiten“. Was für dein Kind gilt, hängt davon ab, wann es geboren wurde.
Was gilt für dein Kind?
Der Ablauf ist in beiden Fällen derselbe, der Antrag auch. Unterschiedlich ist, wie viele Monate du bekommst. Ein Jahr entspricht ungefähr einem Rentenpunkt. Seit Juli 2026 ist ein Punkt 42,52 Euro brutto im Monat wert. Die Beträge in der Tabelle gelten pro Kind.[3][1]
| Kind vor 1992 geboren | Kind ab 1992 geboren | |
|---|---|---|
| So heißt es | Mütterrente | Kindererziehungszeiten |
| Unterstützungsmonate Stand heute | 30 Monate (zweieinhalb Jahre) | 36 Monate (drei Jahre) |
| Ungefähr mehr Rente im Monat | rund 106 Euro | gut 127 Euro |
| Ab 2027 | drei Jahre, wie bei jüngeren Kindern | bleibt bei drei Jahren |
| Antrag | Formular V0800 | Formular V0800 |
Die drei Jahre für Kinder vor 1992 gelten noch nicht. Heute sind es 30 Monate. Ab 2027 sollen es ebenfalls drei Jahre werden.
Woher die zwei Namen kommen
Kindererziehungszeiten gab es zuerst. Für Kinder, die 1992 oder später geboren wurden, waren das von Anfang an bis zu drei Jahre. Für Kinder, die davor geboren wurden, wurde lange nur ein Jahr angerechnet. Diese Lücke hat der Staat später Schritt für Schritt geschlossen. Genau diese Nachbesserungen heißen Mütterrente.[1][2]
Mütterrente I (seit 2014)
Aus dem einen Jahr wurden zwei Jahre pro Kind.[2]
Mütterrente II (seit 2019)
Es kam noch ein halbes Jahr dazu. Damit sind es heute bis zu 30 Monate, also rund zweieinhalb Rentenpunkte. Das ist der Stand, der jetzt gilt.[1][2]
Mütterrente III (ab 2027)
Auch für Kinder vor 1992 sollen es dann drei Jahre werden, wie bei den jüngeren Kindern. Liegen die Zeiten schon auf dem Rentenkonto, berücksichtigt die Rentenversicherung diese Verbesserung in der Regel von selbst. Einen extra Antrag „Mütterrente III“ gibt es nicht.[1][2]
Trotz des Namens gilt die Mütterrente auch für Väter, wenn sie das Kind erzogen haben.[1][2]
Was du beantragen musst
Es gibt kein Formular mit dem Namen „Mütterrente“. In beiden Fällen stellst du den V0800, den Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten. Fehlen die Zeiten auf deinem Rentenkonto, werden sie später bei der Rente nicht berücksichtigt.[4]
- Zeiten noch nicht im Rentenkonto: V0800 stellen. Die Rentenversicherung prüft dann auch, ob bei einem Kind vor 1992 die Mütterrente dazugehört.[2]
- Zeiten schon im Rentenkonto: Die Verbesserungen durch Mütterrente I, II und in der Regel auch III berücksichtigt die Rentenversicherung von selbst. Dafür musst du nicht noch einmal tätig werden.[2]
Noch ein Formular: der V0820
Der V0800 klärt, ob die Zeiten angerechnet werden. Er sagt nicht, wer sie bekommt. Pro Monat kann nur ein Elternteil sie erhalten. Soll der Vater Monate bekommen, braucht ihr zusätzlich den V0820. Den solltet ihr nicht aufschieben. Mehr dazu im Beitrag für Väter.
Was die Rentenpunkte nicht ausgleichen
Zweieinhalb oder drei Jahre auf dem Rentenkonto sind ein echtes Plus. Danach gibt es keine staatliche Unterstützung mehr. Wer anschließend lange in Teilzeit bleibt, sammelt Rentenpunkte wieder nur über das echte Gehalt. Auch wer mehr als der Durchschnitt verdient, macht damit oft ein Verlustgeschäft: Der Staat unterstützt nur mit etwa einem Rentenpunkt pro Jahr und Kind, also ungefähr mit einem durchschnittlichen Gehalt. Deshalb reichen Mütterrente und Kindererziehungszeiten allein oft nicht aus.
Die genaue Rechnung steht im Beitrag Kindererziehungszeiten & Rente: Rentenpunkte, Anträge und Lücken schließen. Ob danach noch eine Lücke bleibt, kannst du mit dem Rentenausgleichrechner durchrechnen.
Das Wichtigste in Kürze
Schau auf das Geburtsjahr deines Kindes.
Vor 1992: Mütterrente, heute 30 Monate (rund 106 Euro im Monat), ab 2027 drei Jahre.
Ab 1992: Kindererziehungszeiten, drei Jahre (gut 127 Euro im Monat).
Beides beantragst du mit dem V0800. Die Punkte gelten nur für diese Jahre. Danach zählt wieder dein Gehalt.
Quellenverzeichnis
- [1] Deutsche Rentenversicherung: „Mütterrente: Verbesserte Anerkennung von Erziehungszeiten“ – der Begriff steht für die verbesserte Anerkennung von Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder; für Geburten ab 1992 gelten weiterhin bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit – deutsche-rentenversicherung.de
- [2] Universität Tübingen, Personalrat: „Was ist die Mütterrente?“ – Mütterrente I (2014, plus ein Jahr) und Mütterrente II (2019, plus ein halbes Jahr) für Kinder vor 1992; trotz des Namens auch für Väter; wer die Zeiten schon gemeldet hat, muss in der Regel nicht erneut tätig werden. Stand des Textes: 08/2021 (Rentenwert dort veraltet, die Definition der Stufen nicht) – uni-tuebingen.de
- [3] Deutsche Rentenversicherung: Rentenanpassung 2026 – aktueller Rentenwert ab 1. Juli 2026: 42,52 Euro – deutsche-rentenversicherung.de
- [4] Deutsche Rentenversicherung: Formular V0800 – „Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung“ – deutsche-rentenversicherung.de