Kindererziehungszeiten fĂŒr VĂ€ter: Rechtzeitig Antrag V0820 ausfĂŒllen

Wer fĂŒr die Kinderbetreuung beruflich zurĂŒcksteckt, sammelt in dieser Zeit weniger Rentenpunkte. Die spĂ€tere Rente fĂ€llt deshalb niedriger aus. Kindererziehungszeiten gleichen das (teilweise) aus: Die Rentenversicherung schreibt bis zu drei Jahre pro Kind gut, ungefĂ€hr so, als hĂ€tte man in der Zeit durchschnittlich verdient. Pro Jahr Kinderbetreuung sind das ungefĂ€hr 127 Euro mehr Rente im Monat.

Wie wird das zugeteilt? Woher weiß die Rentenversicherung, wer die Monate bekommt?

Pro Monat kann immer nur ein Elternteil die Kindererziehungszeiten bekommen. Wenn ihr das Kind gemeinsam erzieht und der Rentenversicherung nicht mitteilt, wer welche Monate bekommen soll, prĂŒft sie zuerst, wer das Kind ĂŒberwiegend betreut hat. LĂ€sst sich das nicht klar feststellen, werden die Monate der Mutter zugeordnet. So steht es im Gesetz.[1][2]

Wenn die Mutter die lĂ€ngere berufliche Pause macht, ist es oft sinnvoll, dass sie die Rentenpunkte bekommt. Die Monate auf ihrem Konto schließen einen Teil der LĂŒcke, die durch weniger Arbeit entsteht. Wenn ihr das Kind gleichermaßen erzieht und beide beruflich zurĂŒcksteckt, könnt ihr die Monate aufteilen. Jeder bekommt dann die Zeit, in der er selbst weniger gearbeitet hat.

Kindererziehungszeiten beantragt ihr standardmĂ€ĂŸig mit dem Formular V0800. Damit stellt ihr fest, dass die Zeiten ĂŒberhaupt angerechnet werden.[3] Soll der Vater (einen Teil der) Monate bekommen, reicht das allein nicht. Dann braucht ihr zusĂ€tzlich das Formular V0820. Damit erklĂ€rt ihr der Rentenversicherung gemeinsam, wer welche Monate bekommen soll.

Du willst den Unterschied zwischen MĂŒtterrente und Kindererziehungszeiten wissen?

Den erklĂ€rt dieser Beitrag: MĂŒtterrente oder Kindererziehungszeiten.

Mit dem V0820 teilt ihr die Monate auf

Im Formular V0820 legt ihr fest, welche Monate wer bekommt. Beide Eltern mĂŒssen unterschreiben und dieselben Monate angeben.[4]

Die ErklĂ€rung gilt vor allem fĂŒr Monate, die noch kommen. Vergangene Monate könnt ihr nur noch fĂŒr die letzten zwei Kalendermonate umschreiben. Alles, was lĂ€nger zurĂŒckliegt, bleibt bei der Person, der es schon zugeordnet ist – meist der Mutter. Deshalb lohnt es sich, den V0820 auszufĂŒllen, solange ihr noch in der Elternzeit-Phase seid.[2][4]

So könnte eine Aufteilung aussehen

  • Monate, in denen die Mutter zu Hause ist, bekommt sie.
  • Monate, in denen der Vater Elternzeit nimmt, bekommt er.
  • FĂŒr die Monate danach legt ihr gemeinsam fest, wer die Rentenpunkte bekommen soll.

Gilt das nur fĂŒr leibliche VĂ€ter?

Nein. Auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefeltern sowie Elternteile gleichgeschlechtlicher Paare können Kindererziehungszeiten bekommen – und die Monate im V0820 entsprechend zuordnen. Entscheidend ist, wer das Kind tatsĂ€chlich erzieht.

Kindererziehungszeiten gelten nur fĂŒr die ersten drei Jahre nach der Geburt. Wer danach noch jahrelang weniger arbeitet, sammelt weiter weniger Rentenpunkte – und hat meist die grĂ¶ĂŸere LĂŒcke in der Rente. Beim Aufteilen lohnt sich deshalb: Gebt die Monate eher der Person, die insgesamt mehr beruflich zurĂŒcksteckt, nicht nur in der Elternzeit.

V0800 und V0820: Zwei Formulare, zwei Aufgaben

Viele verwechseln die beiden Formulare. Kurz gesagt: Mit dem V0800 beantragt ihr, dass die Kindererziehungszeiten ĂŒberhaupt auf einem Rentenkonto stehen. Mit dem V0820 legt ihr fest, wessen Konto das ist – Monat fĂŒr Monat.[3]

Ihr braucht in der Regel beide Formulare: Mit dem V0800 beantragt ihr, dass Kindererziehungszeiten ĂŒberhaupt angerechnet werden. Ohne diesen Antrag stehen sie auf keinem Rentenkonto. Mit dem V0820 legt ihr fest, wer welche Monate bekommt. Die Zuordnung im V0820 solltet ihr nicht aufschieben, weil sie fast nur fĂŒr kommende Monate gilt.

Was die Rentenpunkte nicht ausgleichen

Drei Jahre Kindererziehungszeit auf dem Rentenkonto sind ein echter Pluspunkt. Bleibt ein Elternteil danach aber jahrelang in Teilzeit, zĂ€hlt fĂŒr die Rente wieder nur das echte Gehalt. Weniger Stunden bedeuten weniger Gehalt, weniger Gehaltssteigerungen und oft auch weniger betriebliche Altersvorsorge. Das summiert sich ĂŒber Jahrzehnte. Deshalb reichen die Kindererziehungszeiten allein oft nicht aus.[5]

Damit die Aufteilung auch fĂŒr die Jahre danach fair bleibt, könnt ihr den Unterschied beim Gehalt oder bei der Rente ausgleichen. DafĂŒr gibt es den Rentenausgleichrechner und den Gehaltsausgleichrechner.

Was ihr jetzt tun könnt

  • Sprecht darĂŒber. Wer soll die Kindererziehungszeiten bekommen, und warum?
  • Passt die Zuordnung an eure Betreuung an. Nimmt der Vater mehrere Monate Elternzeit, sollten die Rentenpunkte in dieser Zeit oft auch auf seinem Konto landen. DafĂŒr braucht ihr das Formular V0820, und zwar wĂ€hrend der Elternzeit.
  • Verwechselt die beiden Formulare nicht. Mit dem V0800 beantragt ihr, dass Kindererziehungszeiten ĂŒberhaupt angerechnet werden. Mit dem V0820 legt ihr fest, wer welche Monate bekommt. Beides ist nötig. Die Zuordnung im V0820 solltet ihr nicht aufschieben, weil sie fast nur fĂŒr kommende Monate gilt.
  • Denkt an die Jahre danach. Die staatliche Anrechnung gilt nur fĂŒr die ersten Jahre nach der Geburt. Was danach an Rentenpunkten fehlt, gleicht der Staat nicht aus.

Das Wichtigste in KĂŒrze

Ihr könnt die Kindererziehungszeiten als Paar aufteilen – mit dem Formular V0820. Ohne dieses Formular landen die Monate meist bei der Mutter. Die ErklĂ€rung gilt fĂŒr kommende Monate und höchstens zwei bereits vergangene Kalendermonate. Alles Ältere lĂ€sst sich in der Regel nicht mehr umschreiben.

Weiterlesen

In diesem Beitrag ging es vor allem darum, wer die Kindererziehungszeiten bekommt und wie ihr sie als Paar aufteilen könnt. Zwei weitere BeitrÀge ergÀnzen das:

Quellenverzeichnis

  • [1] Deutsche Rentenversicherung: „MĂŒtterrente: Verbesserte Anerkennung von Erziehungszeiten“ – auch VĂ€ter können die Zeiten erhalten; ohne gemeinsame ErklĂ€rung geht die Rentenversicherung zunĂ€chst von der Mutter aus; Übertragung auf den Vater rĂŒckwirkend höchstens zwei Monate – deutsche-rentenversicherung.de
  • [2] § 56 SGB VI – Kindererziehungszeiten (Zuordnung, gemeinsame ErklĂ€rung, RĂŒckwirkung höchstens zwei Kalendermonate, Auffangregel zugunsten der Mutter) – gesetze-im-internet.de
  • [3] Deutsche Rentenversicherung: Formular V0800 – „Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / BerĂŒcksichtigungszeiten wegen Kindererziehung“ – deutsche-rentenversicherung.de
  • [4] Deutsche Rentenversicherung: Formular V0820 – „ErklĂ€rung ĂŒber die Zuordnung der Kindererziehungszeit / BerĂŒcksichtigungszeit bei gemeinsamer Erziehung“ – deutsche-rentenversicherung.de
  • [5] Peter Haan, Michaela Kreyenfeld, Sarah Schmauk, Tatjana Mika (2025): „RentenansprĂŒche von Frauen bleiben mit steigender Kinderzahl deutlich hinter denen von MĂ€nnern zurĂŒck“. DIW Wochenbericht 12/2025 – diw.de

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